In der Schweiz ist der Tarif für eine Fahrt mit dem Fern- und Regionalverkehr identisch. Der Fernverkehr operiert kostendeckend und darf einen angemessenen Gewinn erwirtschaften. Im Gegensatz dazu sind die Transportdienstleistungen im Regionalverkehr mit den verrechneten Billettpreisen im Schnitt nur dank Subventionen möglich. Zusätzlich ist zwischen dem regionalen und dem nationalen Direkten Verkehr zu unterscheiden. Eine ausführlichere Einführung zu den öV-Tarifsystemen finden Sie hier.
Das heutige System wird von vielen Nutzern und politischen Entscheidungsträgern als zu komplex, zu unlogisch und wenig benutzerfreundlich wahrgenommen. Die Tarifwelten sollen harmonisiert werden. Der Preisüberwacher wird sich in diesem Prozess für die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten stark machen.
Beim Fernverkehr lassen sich allfällig überhöhte Preise anhand der resultierenden Gewinne aufzeigen. Aufgabe des Preisüberwachers ist es, Übergewinne zu beseitigen. In der Vergangenheit wurden regelmässig geeignete Kompensationsmassnahmen, wie die beliebten Sparbillete, werden immer wieder zugunsten der Kundschaft ausgehandelt.
Im Regionalverkehr wird die Kostendeckung sowohl durch «angemessene» Beiträge der Reisenden als auch durch Beiträge der Besteller ((die Kantone, der Bund und sogar die Gemeinden für den Nahverkehr) gewährleistet. Letztere gewährleisten mit ihrem Anteil den Service Public. Mit seiner Regulierungsmethode wird der Preisüberwacher dafür sorgen, dass die verfassungsrechtliche Forderung nach einer angemessenen Beteiligung der Nutzer an den Kosten konkretisiert wird.
Darüber hinaus vergleicht der Preisüberwacher im Sinne einer Marktbeobachtung regelmässig die Preisentwicklung im öffentlichen Verkehr mit derjenigen der Autofahrten und macht auf allgemeine Anreizprobleme aufmerksam. So wies er bereits vor der Corona-Pandemie auf den wachsenden Bedarf an flexiblen Abonnementangeboten hin.