Elektrizität

Elektrizität

Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) führte zu einer teilweisen Liberalisierung des Strommarktes. Seit dem 1. Januar 2009 können Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 MWh ihren Anbieter frei wählen. Für die festen Endverbraucher, Haushalte und Gewerbebetriebe mit einem  Elektrizitätsversorgungsunternehmen verbleiben die Netze. Um die Kostentransparenz zu erhöhen, sieht das Gesetz vor, dass der Rechnungsbetrag für die Netznutzung, für die elektrische Energie sowie für Abgaben an das Gemeinwesen separat ausgewiesen werden müssen.

Die Elektrizitätstarife für feste Endverbraucher sowie die Netznutzungspreise werden seit Inkrafttreten des StromVG von der Elektrizitätskommission (ElCom) überwacht. Die Preisüberwachung nimmt im Rahmen der Tarifprüfungsverfahren regelmässig Stellung und gibt gestützt auf Art. 15 PüG formelle Empfehlungen zu Handen der ElCom ab.

Weiterführende Informationen

Studien

Zusammenfassung Auswertung Vernehmlassung (PDF, 99 kB, 09.11.2007)Risikogerechte Kapitalverzinsung der schweizerischen Elektrizitätsnetzbetreiber: Ergebnis der Anhörung der interessierten Kreise

Auswertung der Vernehmlassung (PDF, 105 kB, 08.10.2007)Auswertung der Anhörung der interessierten Kreise zum Papier "Netznutzungsentgelte. Ermittlung der risikogerechten Kapitalverzinsung der schweizerischen Elektrizitätsnetzbetreiber. Erste Fassung."

Netznutzungsentgelte (PDF, 230 kB, 10.11.2010)Ermittlung der risikogerechten Kapitalverzinsung der schweizerischen Elektrizitätsnetzbetreiber

https://www.preisueberwacher.admin.ch/content/pue/de/home/themen/infrastruktur/elektrizitaet.html