Parkgebühren

Gemeinden, welche Gebühren im Bereich von Parkkarten festlegen, müssen den Preisüberwacher anhören, bevor die zuständige Behörde den Gebührenentscheid definitiv fällt. Dies gilt auch dann, wenn sie innerhalb der durch die Verordnungen festgelegten Grenzen tätig wird.

Der Preisüberwacher hat ein Empfehlungsrecht gegenüber den Gemeinden. Er kann dieses Recht nutzen, um vorzuschlagen, ganz oder teilweise auf Preiserhöhungen zu verzichten oder den missbräuchlich aufrechterhaltenen Preis zu senken (Art. 14 PüG).

Die Parkgebühren sind seit Jahren regelmässig Gegenstand von preisüberwachungsrechtlichen Abklärungen. Aus diesem Grund hat der Preisüberwacher die Prüfmethode komplett überarbeitet und verfeinert. Er beurteilt die Parkgebühren neu auf der Grundlage eines Kostenmodells, das die Landkosten (Opportunitätskosten der Bodennutzung), die Kosten der Herstellung der Parkplätze und die Kosten der Bewirtschaftung der Parkplätze berücksichtigt. Dieses Kostenmodell erlaubt die Ermittlung der Gebührenhöhe, bei der die Kosten gedeckt sind, die einer Gemeinde entstehen, wenn sie öffentliche Parkplätze in effizienter Art und Weise zur Verfügung stellt.

Für die Prüfung der Parkgebühren benötigt die Preisüberwachung jetzt deshalb gewisse Unterlagen und Informationen der Gemeinden. Wir bitten Sie, uns die Unterlagen (PDF, 101 kB, 06.02.2024) zukommen zu lassen und die nachfolgenden Fragen zu beantworten. Die rot nummerierten Fragen (2.1, 2.2.1, 2.2.2, 2.2.3, 3.1, 4.1, 4.2) können Sie auch beantworten, indem Sie folgendes Excel-Formular ausfüllen: Parkgebühren - Excel-Formular (XLSX, 15 kB, 06.02.2024)

Eine umfassende Anhörung des Preisüberwachers kann bis zu 16 Wochen in Anspruch nehmen.

Fachkontakt
Letzte Änderung 21.03.2024

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https://www.preisueberwacher.admin.ch/content/pue/de/home/themen/infrastruktur/park.html