Die anderen Preisüberwachungsstellen

Neben dem PüG legen einige andere Bundesgesetze Preisüberwachungskompetenzen fest. Seit dem 1. Oktober 1991 (Inkraftsetzungsdatum des revidierten PüG) verfügt der Preisüberwacher gegenüber diesen spezialgesetzlichen Überwachungsbehörden über ein Empfehlungsrecht. Die Entscheidkompetenz liegt nach wie vor bei der zuständigen Behörde. Dazu gehört zum Beispiel das Bundesamt für Gesundheit, das eine Überwachungsaufgabe bei den Krankenkassenprämien und bei den kassenzulässigen Medikamenten hat. Als spezielle bundesrechtliche Preisüberwachungsbehörde gelten weiter auch die Eidg. Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten für Tarife der  Verwertungsgesellschaften, die Eidg. Kommunikationskommission  (ComCom)  für Interkonnektionspreise im Bereich der Telekommunikation und die Eidg. Elektrizitätskommission (ElCom) für die Stromtarife.

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