Medizinische Hilfsmittel

Medizinische Hilfsmittel

Die soziale Krankenversicherung (KV) sowie die Invalidenversicherung (IV) finanzieren zahlreiche Mittel- und Gegenstände (kurz Hilfsmittel), die der Untersuchung oder Behandlung dienen. Dazu gehören z.B. Atemtherapiegeräte, Bandagen, Rollstühle, Inkontinenzhilfen oder Hörgeräte. Der Umfang der Finanzierung von Hilfsmitteln durch diese Sozialversicherer ist in der sog. Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) sowie in separaten Verträgen (IV) geregelt.

Die Preisüberwachung gibt zu kostenträchtigen Hilfsmittelkategorien formelle Preisempfehlungen zuhanden des Departements des Innern (EDI) sowie der Invalidenversicherung ab. Preissenkend haben sich Interventionen des Preisüberwachers z. B. bei Hörgeräten und Inkontinenzhilfen ausgewirkt.

Im MiGeL-Bereich fordert die Preisüberwachung vom EDI die Einführung einer jährlichen Überprüfung der Höchstvergütungsbeträge (HVB), eine stärkere Berücksichtigung von Auslandpreisvergleichen bei der Festsetzung dieser Höchstvergütungsbeträge, die Unterstellung der zwischen Krankenversicherern und Abgabestellen für Mittel und Gegenstände abgeschlossenen Verträge unter das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sowie die Einführung einer Vergütungspflicht der im Ausland (z. B. online) erworbenen MiGeL-Artikeln von der sozialen Krankenversicherung.

Die Preisüberwachung führt regelmässig eigene Hilfsmittel-Auslandpreisvergleiche durch und publiziert deren Resultate.

Weiterführende Informationen

https://www.preisueberwacher.admin.ch/content/pue/de/home/themen/gesundheitswesen/medizinische-hilfsmittel.html