Gestützt auf Art. 68a Abs. 3 Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und Art. 14 Preisüberwachungsgesesetz (PüG) verfügt der Preisüberwacher über ein Empfehlungsrecht gegenüber dem Bundesrat betreffend die Höhe der Radio- und Fernsehabgabe. Er hat regelmässig zu den Bestimmungen der Abgabe Stellung genommen. In den allermeisten Fällen sind seine Empfehlungen vom Bundesrat befolgt, oder teilweise befolgt, worden.
Am 18. Oktober 2017 gab der Bundesrat bekannt, die Radio- und Fernsehabgabe ab dem 1. Januar 2019 auf Fr. 365 im Jahr zu senken. Grösstenteils ist die realisierte Abgabensenkung auf die Umwandlung
der Radio- und Fernsehgebühr in eine geräteunabhängige Haushalteabgabe zurückzuführen. Für die entsprechende Gesetzesänderung hatte sich der Preisüberwacher vor knapp zehn Jahren erfolgreich eingesetzt. Zur Berechnung der Höhe der Abgabe gab der Preisüberwacher dem Bundesrat am 12. September 2017 eine formelle Empfehlung ab, die teilweise befolgt wurde. Dadurch konnte die Höhe der Gebühr im Jahr 2020 revidiert und per Anfang 2021 auf Fr. 335 im Jahr gesenkt werden.
Weiterführende Informationen
Dokumentation
Publikationen
Empfehlungen
Recommandation besoins financiers 2011-2014 de la SSR (PDF, 188 kB, 12.07.2010)Prise de position du Surveillant des prix concernant les besoins financiers 2011 – 2014 de la SSR (Bericht Finanzbedarf 2011-2014 vom 24.11.2009) et recommandation concernant le niveau de la redevance de réception radio télévision
Empfehlung SRG (PDF, 288 kB, 08.12.2006)Stellungnahme der Preisüberwachung betreffend des Bericht Finanzbedarf der SRG SSR 2007-2010
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