Das Kaminfegerwesen ist in vielen Kantonen noch immer als regionales Monopol ausgestaltet. In diesen Kantonen werden die Kaminfegerpreise in der Regel von den Kantonsregierungen festgelegt. Somit verfügt der Preisüberwacher in diesen Kantonen über ein gesetzliches Empfehlungsrecht gegenüber dem Kanton.
In einigen Kantonen (Zürich, Zug, Basel Stadt) verfügen die Kaminfeger nicht mehr über fest zugeteilte Gebiete. Die Preise bilden sich in diesen Kantonen im freien Wettbewerb und der Preisüberwacher ist für diese Preise deshalb nicht zuständig. Hier müssen die Kunden nach dem günstigsten Angebot suchen.
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