Ärzte - TARMED

Arzt

Die Preisüberwachung beschäftigt sich seit Jahren mit den Tarifen für ärztliche Leistungen in der freien Praxis und im Spitalambulatorium. Sie hat bei diesen Tarifen gegenüber den Kantonsregierungen als Genehmigungs- bzw. Festsetzungsbehörde ein Empfehlungsrecht. Seit Anfang 2004 kennt die Schweiz mit TARMED nur noch eines statt wie bisher 26 kantonale Tarifsysteme. Die kantonalen Tarife unterscheiden sich nur noch durch die Höhe des Taxpunktwerts (TPW). Leistungsdefinitionen und die Zuordnung von Taxpunkten sind hingegen gesamtschweizerisch einheitlich.

Bei der Einführung des TARMED richtete die Preisüberwachung ihr Augenmerk auf die Kostenneutralität, d.h. sie half zu verhindern, dass alleine mit dem Tarifumbau die Kosten der ambulanten Gesundheitsversorgung weiter anwachsen. Nach der bis 2005 dauernden Einführungsphase gilt es jetzt die Kostenentwicklung weiterhin zu kontrollieren und gegebenenfalls mit Taxpunktwertanpassungen korrigierend einzugreifen.

Die Preisüberwachung teilt die Ansicht breiter Kreise, dass der Tarmed eine gründliche Revision braucht. Auch die Evaluation des Tarmed der Eidgenössischen Finanzkontrolle von 2010 kommt zum Schluss, dass eine gründliche Revision nötig und dringend ist. Die Tarifpartner sollten im Jahr 2016 eine revidierte Tarifstruktur dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreiten, was jedoch nicht geschah. Basierend auf den Vorschlägen der Tarifpartner und einer im 2017 durchgeführten Vernehmlassung hat der Bundesrat aufgrund seiner subsidiären Kompetenz die ab 2018 gültige Tarifstruktur verabschiedet.

Die Tarifpartner arbeiten an zwei Revisionsprojekte des ambulanten Arzttarifs: Die Tarifstruktur TARDOC und die Tarifstruktur für Patientenpauschalen im ambulanten Bereich. Die Tarifstrukturen müssen vom Bundesrat genehmigt werden.

Weiterführende Informationen

https://www.preisueberwacher.admin.ch/content/pue/de/home/themen/gesundheitswesen/aerzte---tarmed.html