Gemäss dem berühmten "Kodak-Urteil" des Bundesgerichts aus dem Jahr 1999 (BGE 126 III 129) galt in der Schweiz - im Unterschied zum Urheber- und Markenschutzrecht - im Patentrecht lange Zeit die sog. nationale Erschöpfung. Damit konnte ein Patentinhaber den schweizerischen Absatzkanal kontrollieren und gegen einen Parallelimporteur wegen Verletzung des Patentrechts vorgehen.
Im Dezember 2008 hat sich das Parlament für einen Systemwechsel entschieden. In der Schweiz gilt seither die regionaleuropäische Patenterschöpfung. Damit können auch patentgeschützte Waren aus dem europäischen Wirtschaftsraum parallelimportiert werden. Eine Ausnahme gilt für Produkte mit administrierten Preisen, namentlich für Medikamente. Das revidierte Patentgesetz ist am 1. Juli 2009 in Kraft getreten.
Aus Sicht der Preisüberwachung ist die Einführung von Parallelimporten aus unserem unmittelbaren Wirtschaftsraum Europa ein wesentlicher Schritt im Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz.
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