Finanzdienstleistungen

Finanzdienstleistungen sind Dienstleistungen, die von Banken, Versicherungen, Kreditkartenunternehmen oder anderen Finanzdienstleistungsunternehmen angeboten werden.

Finanzdienstleister erheben für ihre Produkte und Dienstleistungen Gebühren. Darunter fallen u.a. Gebühren für die Kontoführung und -schliessung, Wertpapierdepots, Wertpapiertransfers, Gebühren im Zusammenhang mit Hypotheken, etc. Weitere Gebühren, die bei Nutzern aber auch Händlern anfallen, sind Debit- und Kreditkartengebühren.

Jedes Jahr gehen beim Preisüberwacher einige Dutzend Beschwerden zu verschiedenen Bankgebühren ein. Um dazu Stellung nehmen zu können, führt der Preisüberwacher in diesem Bereich Marktbeobachtungen durch. Im Rahmen der bisherigen Markbeobachtungen hat er festgestellt, dass die meisten notwendigen Bedingungen für einen Markt, auf dem der Wettbewerb spielen kann, grundsätzlich gegeben wären: Viele Bankinstitute bieten sehr ähnliche Dienstleistungen zu sehr unterschiedlichen Tarifen an. In den meisten Fällen sind die Produkt- und Preisinformationen einfach zugänglich und transparent. Trotzdem ergaben die Beobachtungen des Preisüberwachers auch, dass der Wettbewerb für einige Gebühren nicht uneingeschränkt spielt und die Mobilität der Kundinnen und Kunden einschränkt. Namentlich erwähnt seien die Kontoauflösungsgebühren (inklusive Hypotheken Saldierungsgebühren) und die Wertschriftentransfergebühren.

Der Preisüberwacher überwies dieses Dossier an das zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mit der Bitte zu klären, ob diese Art Gebühren vor der seit 2012 verschärften Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäss Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb standhalten. Das SECO hat sich des Themas angenommen; noch allerdings warten wir auf Ergebnisse.

Mit der Fusion von UBS und CS veränderte sich die Ausgangslage auf verschiedenen (Finanz-)Märkten in der Schweiz. Die Analyse der Wettbewerbskommission (WEKO) von 2023 hatte ergeben, dass die fusionierte UBS in einigen Märkten marktmächtig bzw. marktbeherrschend ist. Damit ist der Preisüberwacher unmittelbar zuständig für die Preismissbrauchsüberwachung dieser Märkte.

Der Preisüberwacher geht davon aus, dass sich die fusionierte Grossbank ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist und sich entsprechend verhalten wird. Er legt sein Hauptaugenmerk deshalb auf die Preisüberwachung und den konstruktiven Dialog mit der Bank sowie den anderen zuständigen Behörden. Er hofft, dass regulatorische Interventionen nicht notwendig sein werden, wird aber andernfalls nicht zögern, diese so effizient und wirksam wie möglich durchzuführen.

Wer vermuten, dass die Beibehaltung oder Erhöhung des Preises eines Finanzprodukts oder einer Finanzdienstleistung missbräuchlich sei, kann dies dem Preisüberwacher – auch anonym – schriftlich über den Link «Meldungen zum Finanzbereich» melden (Art. 7 PüG)

Bei den Kreditkarten und Debitkarten spielt  für den Endverbraucher bzw. die Endverbraucherin nach der bisherigen Einschätzung der Wettbewerbskommission (WEKO) und auch gemäss der Beurteilung des Preisüberwachers der Wettbewerb. Der Wettbewerb spielt einerseits zwischen den verschiedenen Kreditkarten (Brands) und anderseits unter den verschiedenen Kreditkartenherausgebern (Banken und diverse andere Anbieter), hier vor allem über unterschiedliche Jahresgebühren, aber auch über unterschiedliche Bearbeitungszuschläge beim Kreditkarteneinsatz im Ausland, bei den Verzugszinsen, den angewandten Devisenkursen beim Einsatz im Ausland, über Gebühren beim Bargeldbezug und bei den sog. "Goodies" wie Versicherungsleistungen oder Flugmeilen etc. Aufgrund dieser Einschätzung, sind Interventionen des Preisüberwachers hier nicht notwendig.

Es ist in Konkurrenzsituationen Aufgabe der Konsumenten und der Konsumentinnen, unter den verschiedenen Anbietern Vergleiche der Kosten und Spesen anzustellen und letztlich das Angebot mit dem günstigsten Preis/Leistungs-Verhältnis zu wählen.

Für Händler hingegen, ist der Wettbewerb stark eingeschränkt bzw. kaum gegeben. Die meisten Unternehmen akzeptieren nolens volens die Gesamtheit der gängigen Zahlungsarten – Bargeld, PostFinance Card, Debit- und Kreditkarten und über mobile Geräte (z. B. via TWINT, Apple Pay, Samsung Pay oder Google Pay). Bei den Debit- und Kreditkarten (insbesondere bei MasterCard- und Visa Produkten) hat es eine Phase der Angebotskonsolidierung gegeben. Die Händler können heute nur noch zwischen einigen wenigen Zahlungsinstituten (Acquirern) wählen. Bei den PostFinance-Karten besteht diese Wahlmöglichkeit nicht, da die PostFinance AG der einzige Acquirer für ihre Karten ist. Der Preisüberwacher hat ein wachsames Auge auf diesen Sektor. Er intervenierte in den letzten Jahren mehrmals bei den Transaktionspreisen für PostFinance-Karten und Debitkarten. Mit der PostFinance AG und der Worldline Schweiz AG (vormals Six Payment Services SA ) hat er einvernehmliche Regelungen geschlossen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehend veröffentlichten einvernehmlichen Regelungen.

 

 

https://www.preisueberwacher.admin.ch/content/pue/de/home/themen/diverse/finanzdienstleistungen.html