Das neue harmonisierte Rechnungslegungsmodell («HRM2») soll in den kommenden Jahren schrittweise in allen öffentlichen Einrichtungen in der Schweiz eingeführt werden, um die Rechnungslegung von Bund, Kantonen und Gemeinden insgesamt zu harmonisieren.
Besonders bei den gebührenfinanzierten Gemeindebetrieben ist Transparenz sehr wichtig – nicht nur für den Preisüberwacher sondern auch für alle Bürger und Politiker, die regelmässig über Gebührenvorlagen abstimmen. Die Preisüberwachung erhofft sich, dass mit der Einführung der Rechnungslegungsstandards nach HRM2 die Jahresabschlüsse der öffentlichen Einrichtungen nun möglichst realitätsnah gemäss «True and Fair View» erstellt werden.
Die Preisüberwachung hat Empfehlungen zur Anwendung von HRM2 in den Gemeinden erarbeitet für die betroffenen Bereiche wie beispielsweise die Wasserversorgung, die Abwasserreinigung und die Abfallentsorgung. Seit 2013 hat die Preisüberwachung zur Einführung von HRM2 auf kommunaler Ebene verschiedenen Kantonen Empfehlungen zugestellt.
Weiterführende Informationen
Dokumentation
Jahresberichte
Anträge
Empfehlung Kanton Glarus (PDF, 147 kB, 12.02.2015)Zur Einführung HRM2
Empfehlung Kanton Thurgau (PDF, 173 kB, 12.02.2015)Zur Einführung HRM2
Empfehlung Kanton Zug (PDF, 332 kB, 12.02.2015)Zur Einführung HRM2
Recommandation au Canton Fribourg (PDF, 314 kB, 12.02.2015)Concernant l'introduction de MCH2
Recommandation au Canton Genève (PDF, 216 kB, 12.02.2015)Concernant l'introduction de MCH2
Recommandation au Canton Jura (PDF, 233 kB, 12.02.2015)Concernant l'introduction de MCH2
Recommandation au Canton Neuchâtel (PDF, 235 kB, 12.02.2015)Concernant l'introduction de MCH2
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