Spitäler

Opertationssaal in einem Spital

Für stationäre Spitalaufenthalte zulasten der Grundversicherung vereinbaren die Krankenkassen mit den Spitälern pauschale Abgeltungen. In der Regel sind gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) leistungsbezogene Fallpauschalen festzulegen. Ausserdem orientieren sich die Spitaltarife an der Entschädigung jener Spitäler, welche die tarifierte obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen (Art. 49 Abs. 1 Satz 5 KVG). Die Tarife sind deshalb einem Benchmarking zu unterziehen und bedürfen in jedem Fall der Zustimmung durch die jeweilige Kantonsregierung. Können sich die Vertragsparteien über einen Tarif nicht einigen, hat die Kantonsregierung die Kompetenz, diesen festzusetzen. Bevor eine Kantonsregierung jedoch Tarife genehmigen oder festsetzen darf, hat sie diese der Preisüberwachung zur Prüfung vorzulegen.

Da es sich bei den stationären Behandlungskosten um den gewichtigsten Kostenfaktor im Gesundheitswesen handelt, nimmt die Preisüberwachung ihr formelles Empfehlungsrecht sehr aktiv wahr. Das Hauptgewicht der Tätigkeit liegt bei der Überprüfung der Tarife in der Grundversicherung. In methodischer Hinsicht bezieht sich die Preisüberwachung auf die Kosten- und Leistungsdaten und führt ein Benchmarking durch.

Akutsomatik

In der Akutsomatik ist seit 2012 das neue, nationale Tarifsystem SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) für stationäre akutsomatische Spitalleistungen in Kraft. Seither sind die Behandlungen in SwissDRG-Fallgruppen eingeteilt und es ist ihnen je ein Kostengewicht zugewiesen. Die Fallgruppen sind im schweizweit gültigen Fallpauschalenkatalog aufgeführt, der jährlich überarbeitet wird. Das Kostengewicht ist daher für einen bestimmten Fall in der ganzen Schweiz gleich hoch. Um den Vergütungsbetrag einer Behandlung zu berechnen, wird deren Kostengewicht mit der Baserate (Basispreis) eines Spitals multipliziert. Die Baserate entspricht der Entschädigung für einen Standardfall, wird jeweils zwischen einem Spital und den Versicherern verhandelt und muss vom Kanton genehmigt bzw. festgesetzt werden. Dank dem unterschiedlichen Kostengewicht für unterschiedliche Behandlungen sind die Baserates aller Spitäler direkt miteinander vergleichbar. Die Preisüberwachung erstellt jährlich ein nationales Benchmarking und gibt Empfehlungen zuhanden der Kantonsregierungen ab.

Psychiatrie

Seit Anfang 2018 gilt für stationäre, psychiatrische Behandlungen in der Erwachsenenpsychiatrie die neue, nationale Tarifstruktur TARPSY. Seit dem 1.1.2019 wird sie auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie angewendet. Die Patienten werden anhand von Hauptdiagnose, Schweregrad der Erkrankung, Nebendiagnosen, Alter und anderer Faktoren in eine psychiatrische Kostengruppe (PCG) eingeteilt. Die Vergütung erfolgt mittels leistungsbezogenen Tagespauschalen, welche mit der Verweildauer abnehmen. Die Vergütung wird berechnet, indem das Kostengewicht pro Tag mit der Anzahl Tage und mit dem Basisentgeltwert pro Tag (auch Basispreis genannt) der jeweiligen Klinik multipliziert wird. Analog zur Akutsomatik wird der Basispreis zwischen der Klinik und den Versicherern ausgehandelt und vom Kanton genehmigt bzw. festgesetzt. Auch für die psychiatrischen Leistungen erstellt die Preisüberwachung ein nationales Benchmarking und gibt Empfehlungen zuhanden der Kantonsregierungen ab.

Rehabilitation

Seit Anfang 2022 gibt es auch für die stationäre Rehabilitation eine national einheitliche Tarifstruktur (ST Reha). Die Vergütung eines Reha-Aufenthalts je Fallgruppe ergibt sich aus der Multiplikation des jeweiligen Kostengewichts pro Tag mit der Aufenthaltsdauer und mit dem Basispreis der Klinik. Vor der Genehmigung bzw. Festsetzung des Basispreises durch den Kanton wird die Preisüberwachung zur Stellungnahme eingeladen. Die Preisüberwachung erstellt auch für den Bereich der stationären Rehabilitation ein nationales Benchmarking und gibt bei Tarifgenehmigungs- und Tariffestsetzungsverfahren Empfehlungen zuhanden der Kantonsregierungen ab.

Weiterführende Informationen

Empfehlungen

SwissDRG - Empfehlung des Preisüberwachers (PDF, 1 MB, 17.06.2010)Empfehlung des Preisüberwachers zum Gesuch um Genehmigung des Vertrags vom 2. Juli 2009 über die Einführung der Tarifstruktur SwissDRG im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung OKP zwischen H+, Santésuiss und GDK

Medienmitteilungen ab 2008

https://www.preisueberwacher.admin.ch/content/pue/de/home/themen/gesundheitswesen/spitaeler.html