Urheberrecht

Tarifprüfungen

Urheberrecht

Der Preisüberwacher beschäftigt sich regelmässig mit den Tarifen der Verwertungsgesellschaften Suisa, Swissperform, Suissimage und Pro Litteris. Deren Tarife müssen dem Preisüberwacher vor der Genehmigung durch die Eidg. Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Schiedskommission) zur Begutachtung unterbreitet werden. Der Preisüberwacher verfügt in diesem Bereich über ein formelles Empfehlungsrecht. In seinen Stellungnahmen an die Schiedskommission musste der Preisüberwacher in der Vergangenheit beispielsweise die Unangemessenheit bzw. Missbräuchlichkeit eines Tarifs, Teuerungsautomatismen, Mindestentschädigungen, die Bemessungsgrundlage oder die mangelhafte Datenlage beanstanden.

Kollektive Rechteverwertung

Urheber und die Inhaber von verwandten Schutzrechten sind aus faktischen Gründen meist nicht in der Lage, ihre Rechte individuell wahrzunehmen. So ist es beispielsweise einem Komponisten eines Musikwerkes kaum möglich, die Nutzung der Rechte an seinen Werken selber weltweit zu kontrollieren. Umgekehrt haben die Nutzer ein Interesse daran, dass sie mit einer einzigen Lizenz eine möglichst grosse Anzahl von Nutzungsbewilligungen erlangen können. Die Verwertung dieser Rechte erfolgt deshalb häufig nicht individuell durch die Urheber, sondern kollektiv und treuhänderisch durch sog. Verwertungsgesellschaften. Da diese in ihrem jeweiligen Verwertungsbereich über ein Monopol verfügen, fallen ihre Tarife unter die Preisüberwachung. Die primäre Verantwortung für die Tarife liegt aber gestützt auf das Urheberrechtsgesetz bei der speziellen Schiedskommission.

Weiterführende Informationen

https://www.preisueberwacher.admin.ch/content/pue/de/home/themen/diverse/urheberrecht.html