1. Konjunkturpolitische Preisüberwachung
Zur Dämpfung der herrschenden Überkonjunktur verabschiedeten die Eidg. Räte im Dezember 1972 verschiedene dringliche Massnahmen. Zu diesen dringlichen Massnahmen gehörte der Bundesbeschluss vom 20. Dezember 1972 betreffend Überwachung der Preise, Löhne und Gewinne. Während sich die Kompetenz des Preisüberwachers bei den Löhnen und Gewinnen darauf beschränkte, die Entwicklung zu beobachten, nötigenfalls Erhebungen anzuordnen und gebotene Gespräche zu führen, bestand bei den Preisen zusätzlich eine Interventionsbefugnis im Sinne einer Preisherabsetzungskompetenz. Diese konjunkturpolitische Preisüberwachung erstreckte sich auf sämtliche Waren und Dienstleistungen mit Ausnahme der Fiskalabgaben und Grundstückpreise. Der Bundesbeschluss erging gestützt auf extrakonstitutionelles Dringlichkeitsrecht. Er trat am Tage seiner Verabschiedung am 20. Dezember 1972 in Kraft und galt befristet bis 31. Dezember 1975.
Angesichts der anhaltend hohen Teuerungsraten beschloss das Parlament im Dezember 1975 die Preisüberwachung für eine begrenzte Zeit weiterzuführen. Der Bundesbeschluss vom 19. Dezember 1975 über die Preisüberwachung beschränkte sich auf die Überwachung der Preise. Löhne und Gewinne waren darin nicht mehr einbezogen. Im Unterschied zum ersten Bundesbeschluss war die Preisüberwachung auf bestimmte Sachgebiete und Wirtschaftszweige beschränkt. Dieser zweite Bundesbeschluss trat am 1. Januar 1976 in Kraft und war bis 31. Dezember 1978 befristet.
Die konjunkturpolitische Preisüberwachung wurde - obwohl im Parlament verschiedentlich gefordert - seither nicht wieder eingeführt.
2. Die Volksinitiative zur Verhinderung missbräuchlicher Preise
Kurz nach dem Auslaufen der auf Dringlichkeitsrecht beruhenden konjunkturpolitischen Preisüberwachungsbeschlüsse im Jahre 1979 reichten das Konsumentinnenforum der deutschen Schweiz, die Fédération romande des consommatrices und die Associazione consumatrici della Svizzera italiana die Volksinitiative "zur Verhinderung missbräuchlicher Preise" ein. Die Initiative forderte vom Bund den Erlass von Vorschriften für eine Ueberwachung der Preise und Preisempfehlungen für Waren und Leistungen marktmächtiger Unternehmungen und Organisationen, insbesondere von Kartellen und kartellähnlichen Gebilden des öffentlichen und privaten Rechts. Bundesrat und Parlament stellten der von der Initiative geforderten wettbewerbspolitisch ausgerichteten Preisüberwachung in einem direkten Gegenvorschlag eine auf Zeiten hoher Teuerung beschränkte konjunkturpolitische Variante der Preisüberwachung gegenüber. In der Volksabstimmung vom 28. November 1982 wurde die Initiative von Volk und Ständen klar angenommen, der Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament dagegen vergleichsweise hoch verworfen.