2023, 2021, 2019, 2017, 2016, 2014, 2013, 2012, 2011, 2009, 2007

Die Post verfügt in vielen Bereichen, wie zum Beispiel bei Briefen und Paketen, über eine marktmächtige Stellung. Deshalb steht sie unter der ständigen Beobachtung des Preisüberwachers. Er führt regelmässig Untersuchungen durch und strebt einvernehmliche Regelungen an, um geplante Erhöhungen zu verhindern oder zumindest abzumildern. Dabei ist unter anderem auch zu berücksichtigen, dass die Post ihren Grundversorgungsauftrag eigenwirtschaftlich erfüllen muss und keine Steuergelder dafür erhält. Für die Finanzierung dient ihr insbesondere das Monopol auf Briefe bis 50 Gramm.
Darüber hinaus engagiert sich der Preisüberwacher auf systemischer Ebene für die Verbesserung der Rahmenbedingungen. Bei bundeseigenen Betrieben wie der Schweizerischen Post berücksichtigt er insbesondere die Interessen der Kundinnen und Kunden. Er sorgt dafür, dass ihre Anliegen Gehör finden – gerade wenn staatliche Eignerinteressen im Spiel sind.
Weiterführende Informationen
Studien
Erhöhung der Schaltereinzahlungsgebühren der Schweizerischen Post (PDF, 59 kB, 13.02.2007)Stellungnahme des Preisüberwachers betreffend Erhöhung der Schaltereinzahlungsgebühren der Schweizerischen Post per 1. Januar 2007
Einvernehmliche Regelungen
Einvernehmliche Regelung mit der Schweizerischen Post AG (PDF, 1 MB, 27.08.2019)Preisanpassungen und einvernehmliche Massnahmen bis 31.12.2020
Einvernehmliche Regelung mit der Schweizerischen Post AG (PDF, 80 kB, 29.06.2018)Preisanpassungen und einvernehmliche Massnahmen bis 31.12.2019
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