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Im Postgesetz wird zwischen den sog. "reservierten" Diensten, den "nicht reservierten Diensten" und den "Wettbewerbsdiensten" unterschieden. Bei den reservierten Diensten verfügt die Post über ein Monopol; die nicht reservierten Dienste muss die Post in Konkurrenz mit Privaten erbringen; die Wettbewerbsdienste kann, muss sie aber nicht erbringen.
Da die Preise der reservierten Dienste vom Bundesrat festgelegt werden, verfügt der Preisüberwacher gegenüber dem Bundesrat über ein Empfehlungsrecht. Die reservierten Dienste umfassen heute namentlich die inländische adressierte Briefpost bis 50 Gramm sowie die Briefpost aus dem Ausland.
Die Preise für die Leistungen ausserhalb der reservierten Dienste unterstehen voll der Preisüberwachung, soweit die Post auf diesen Märkten über eine marktbeherrschende Position verfügt. Stellt der Preisüberwacher hier einen Preismissbrauch fest, so hat er zunächst eine einvernehmliche Regelung anzustreben.
Der Preisüberwacher nutzt auch auf systemischer Ebene seine Einflussmöglichkeiten, um Rahmenbedingungen zu erreichen, welche einen Preismissbrauch schon zum Vornherein verunmöglichen. Gerade bei Geschäften im Zusammenhang mit bundeseigenen Betrieben wie der Schweizerischen Post kommen Eignerinteressen des Bundes ins Spiel. Hier vertritt der Preisüberwacher stellvertretend die Interessen der Kundinnen und Kunden und gibt ihnen eine Stimme.
Weiterführende Informationen
Studien
Erhöhung der Schaltereinzahlungsgebühren der Schweizerischen Post (PDF, 59 kB, 13.02.2007)Stellungnahme des Preisüberwachers betreffend Erhöhung der Schaltereinzahlungsgebühren der Schweizerischen Post per 1. Januar 2007
Einvernehmliche Regelungen
Einvernehmliche Regelung mit der Schweizerischen Post AG (PDF, 1 MB, 27.08.2019)Preisanpassungen und einvernehmliche Massnahmen bis 31.12.2020
Einvernehmliche Regelung mit der Schweizerischen Post AG (PDF, 80 kB, 29.06.2018)Preisanpassungen und einvernehmliche Massnahmen bis 31.12.2019
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