Cassis-de-Dijon

Cassis de Dijon

Technische Handelshemmnisse wie unterschiedliche Sicherheits- oder Umweltnormen oder unterschiedliche Verpackungs- und Deklarationsvorschriften etc. behindern den grenzüberschreitenden Warenverkehr, bewirken eine Abschottung des Schweizer Marktes und sind deshalb eine wesentliche Ursache für das Phänomen der Hochpreisinsel Schweiz. Da das Schutzniveau auf dem Gebiet der Gesundheit und Umwelt sowie beim Verbraucherschutz zwischen der Schweiz und der EU heute als weitgehend gleichwertig angesehen werden kann, setzt sich der Preisüberwacher für den Abbau unnötiger Schweizer Sondervorschriften ein und fordert deshalb auch seit geraumer Zeit die Übernahme des sog. Cassis-de-Dijon-Prinzips. Damit würden alle im EU/EWR-Raum rechtmässig in Verkehr gesetzte Produkte automatisch auch in der Schweiz zugelassen. Sofern überwiegende öffentliche Interessen zum Schutz der Umwelt, der Gesundheit oder der Verbraucher vorliegen, können nötigenfalls Ausnahmen gemacht werden.

Im Mai 2005 hat der Bundesrat im Grundsatz entschieden, dass das Cassis-de-Dijon-Prinzip künftig auch auf den Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU angewendet werden soll. Umgesetzt werden soll dies über eine Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelhemmnisse (THG). Im Rahmen der THG-Revision werden auch die im schweizerischen Produkterecht zur Zeit bestehenden Abweichungen vom in der EG geltenden Recht überprüft und zur Diskussion gestellt. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Revision des THG im Juni 2008 zuhanden des Parlaments verabschiedet.  In der Sommersession 2009 hat  das Parlament der Revision des THG mit der Verankerung des Cassis-de-Dijon-Prinzips  zugestimmt.  Das revidierte THG ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten.

Weiterführende Informationen

https://www.preisueberwacher.admin.ch/content/pue/de/home/themen/hochpreisinsel---preispolitik/cassis-de-dijon.html