Notariat

Notariat

Das Bundesrecht schreibt für bestimmte Rechtsgeschäfte die öffentliche Beurkundung vor, die vor einem Notar oder einer Notarin vorgenommen werden muss. Die Tarife für die öffentliche Beurkundung dieser Geschäfte werden vom Kanton festgelegt. In der Regel ist der Notar/die Notarin verpflichtet, den festgelegten Tarif anzuwenden (fixer Tarif). Folglich haben Konsumentinnen und Konsumenten keine Alternative in Bezug auf den Preis.

Im Bereich der Notariatstarife hat der Preisüberwacher ein Empfehlungsrecht gegenüber den Kantonen. Kommt ein fixer Tarif zur Anwendung, fordert er sie dazu auf, einen Maximaltarif einzuführen. Nur so können Notarinnen und Notare mit einer effizienteren Kostenstruktur niedrigere Tarife festlegen, sofern sie dies wünschen. Zudem würde ein solches System Gebührenschwankungen verringern, wenn die Gebühren vom Liegenschaftspreis abhängen.

In den Jahren 2007 und 2014 führte der Preisüberwacher vergleichende Untersuchungen der kantonalen Tarife durch. Daraus resultierten mehrere Tarifänderungen in den Kantonen Zürich, Glarus, Wallis, Aargau, Neuenburg und Tessin. Den Empfehlungen des Preisüberwachers wurde weitgehend Folge geleistet.

Was die Kantone am Genfersee betrifft, so ist der starke Preisanstieg auf dem Immobilienmarkt ein weiterer Grund für eine Senkung der Gebührentarife für die Beurkundung von Liegenschaftsgeschäften. Der Kanton Waadt folgte der letzten Empfehlung des Preisüberwachers aus dem Jahr 2014 teilweise und senkte seinen Gebührentarif im Januar 2016. Die Senkung der Gebühren der Waadtländer Notarinnen und Notare kann in einigen Fällen bis zu 16 % betragen. Der Kanton Genf weigerte sich die Empfehlung des Preisüberwachers zu berücksichtigen, obwohl er der teuerste Kanton der Schweiz ist.

Der Preisüberwacher nahm im April 2019 Stellung zum Entwurf der Teilrevision des Notariatsgesetzes des Kantons Bern, der ein neues Tarifsystem der notariellen Dienstleistungen vorsah. Letztlich wurden die hohen Notariatstarife für Beurkundungen von Geschäften mit einem Geschäftswert nicht geändert und eine Mindestgebühr für das neue Tarifsystem für Beurkundungen von Geschäften ohne einen Geschäftswert und Grundpfandrechte eingeführt.

Der Bundesrat hat 2013 einen Vorschlag zur Änderung des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung geschickt, der auf Freizügigkeit öffentlicher Urkunden abzielt, was vom Preisüberwacher unterstützt wird. Dieser Revisionsvorschlag wurde bislang vertagt, was der Preisüberwacher bedauert. Die Wettbewerbskommission, die vom Preisüberwacher unterstützt wird, empfahl den Kantonen die interkantonale Anerkennung der Berufsqualifikationen von Notarinnen und Notaren.

Weiterführende Informationen


Dokumentation

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Jahresberichte

2016, 2014, 2013, 2012, 2009, 2008, 2007, 2002, 1996, 1995, 1993, 1989


Studien

Kantonale Notariatstarife (PDF, 257 kB, 14.08.2007)Vergleich der Gebühren für die öffentliche Beurkundung verschiedener Rechtsakte


Medienmitteilungen


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(Luzern)
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Newsletter 02/16 (PDF, 358 kB, 19.05.2016)(Waadt)
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(Bericht 2009)
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(Stellungnahme EVD)
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(Untersuchung 2007)
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(Wallis, Bern)
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(Wallis, Basel-Landschaft)


Formelle Entscheide

04.06.2008 - Aufsichtsbeschwerde Notarenverband (PDF, 447 kB, 15.07.2008)Aufsichtsbeschwerde vom 29. Februar 2008 in Sachen Schweizerischer Notarenverband gegen den Preisüberwacher betreffend Vergleich kantonaler Notariatstarife vom Juli 2007

07.06.1995 - Notaires fribourgeois (PDF, 22 kB, 18.08.2006)Arrêt du Tribunal fédéral concernant les tarifs des notaires fribourgeois

https://www.preisueberwacher.admin.ch/content/pue/de/home/themen/diverse/notariat.html