Zollabfertigungsgebühren

Zollabfertigungsgebühren

Bei den Zollabfertigungskosten handelt es sich um Gebühren, welche die Transporteure (die Post oder private Speditionsfirmen) für Verzollungsarbeiten erheben. Alle Sendungen aus dem Ausland müssen am Zoll zur Verrechnung der Mehrwertsteuer und eventueller Zollabgaben vorgelegt werden. Auf die Zollabfertigung könnte nur verzichtet werden, wenn unser Land mit anderen Staaten durch eine Zollunion verbunden wäre. Die Verzollungsgebühren, welche aus staatlichen Vorschriften resultieren, stellen ein Hemmnis für den Direktimport von preisgünstigen Waren dar. Da diese Kosten einen namhaften Betrag erreichen und sogar den Warenwert übersteigen können, erhält der Preisüberwacher zu diesem Thema seit Jahren zahlreiche Beschwerden. Im Rahmen seiner Untersuchung hatte der Preisüberwacher Kontakt mit der Eidgenössischen Zollverwaltung, der Post, privaten Kurieren und Spediteuren und dem Eidgenössischen Finanzdepartement.

Namentlich für Sendungen mit geringem Warenwert sind die Zollabfertigungskosten problematisch. Die Preisüberwachung hat, um diese Kosten in Grenzen zu halten, einvernehmliche Regelungen mit u.a. DHL Express, der Post betreffend die Tarife GLS, EMS und Post, der TNT Swiss Post sowie mit der DPD Schweiz AG abgeschlossen. Gemäss den geschlossenen Vereinbarungen wurden insbesondere die Preise für Kleinsendungen stark reduziert. Vor der Bestellung übers Internet ist es dennoch wichtig, sich über die Transporteure und deren Preise, insbesondere über deren Zollabfertigungskosten ins Bild zu setzen.

Reduziert werden könnten die Zollabfertigungskosten bei Kleinsendungen durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer-Freigrenze, welche der Preisüberwacher bereits mehrmals gefordert hat.

Weiterführende Informationen

Dokumentation

Publikationen


Studien

Administrierte Preise (PDF, 155 kB, 25.07.2006)Rechtssituation, Ökonomie und Inventarisierung
Bericht der Preisüberwachung an das Eidgenössische Volkswirtschaftdepartement


Einvernehmliche Regelung


Medienmitteilungen


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