Kabelfernsehen

Kabelfernsehen

Fast 90 % der schweizerischen Haushalte verfügen über einen Kabelanschluss. Bis vor wenigen Jahren stellte dieser die einzige Möglichkeit dar, eine grössere Anzahl Radio- und TV-Sender in hoher Qualität über eine Leitung zu empfangen. Die Kabelnetze als wichtigste Verbreitungsform für Fernsehen in der Schweiz nahmen damit nicht nur aus versorgungs- sondern auch aus medien- und kulturpolitischer Sicht eine wichtige Rolle ein.

Die technologische Entwicklung ermöglichte den Kabelnetzbetreibern, ihre Angebote auszubauen. Mit Telefonie- und Internetangeboten fassten sie im Telekommarkt Fuss. Dank der Digitalisierung konnte die Anzahl der TV-Kanäle massiv erhöht und gleichzeitig die Qualität (HDTV) verbessert werden. Dienste wie „Video on Demand“, „Replay TV“ und „Live Pause“ erlauben das klassische TV-Angebot variabler zu nutzen. Gleichzeitig ist das traditionelle Geschäft der Kabelnetzbetreiber unter Druck geraten. Radio- und TV-Programme werden heute von verschiedenen Anbietern verbreitet. Das Internet ermöglicht einen individuellen Konsum von Medieninhalten.

2015 hat der Preisüberwacher aufgrund des technologisch bedingten Wandels im Bereich der Fernsehübertragung eine vertiefte Marktanalyse durchgeführt, um abzuklären, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Preisregulierung des Kabelnetzbetreibers UPC durch den Preisüberwacher  nach wie vor gegeben sind. Die Analyse kam zum Schluss, dass sich die Marktverhältnisse auf dem relevanten Markt in den letzten Jahren stark verändert haben. Insbesondere die Digitalisierung des Fernsehens führte dazu, dass praktisch flächendeckend qualitativ hochwertige TV-Angebote auch über das Telekom-Netz verbreitet werden können und Kunden vermehrt sämtliche Dienste – also TV, Internet und Festnetztelefon (Triple Play) – bei einem einzigen Anbieter nachfragen. Mit dem Ausbau der Glasfasernetze wird auf Infrastrukturebene eine weitere Alternative zu den Kabelfernsehnetzen geschaffen. Praktisch allen UPC-Kunden stehen heute alternative Angebote eines oder mehrerer TV-Anbieter zur Verfügung. Allein das Swisscom TV-Angebot wurde 2018 von über 1.5 Millionen Haushalten genutzt. Dank der Zugangsregulierung im Fernmeldegesetz (FMG) können auch Drittanbieter, wie Sunrise, basierend auf der Swisscom-Infrastruktur vollwertige Triple-Play-Produkte anbieten. Dies ermöglicht Wettbewerb im Endkundenmarkt. Eine behördliche Festlegung des Endkundenpreises für den Kabelanschluss der UPC oder auch anderen lokalen Kabelnetzbetreibern ist zum heutigen Zeitpunkt deshalb nicht angezeigt.

Weiterführende Informationen

Dokumentation

Jahresberichte

2015, 2014, 2012, 2010, 2007, 2006, 2005, 2004, 2003, 2002, 2001, 1999


Studien

Kabelfernsehpreise in der Schweiz (PDF, 1 MB, 06.10.2010)Vergleich der Angebote der Kabelnetzbetreiber mit mehr als 5'000 Abonnenten


Einvernehmliche Regelung


Medienmitteilungen

[25.02.2011] [25.02.2010] [28.02.2008] [14.11.2006] [24.02.2006] [29.10.2004] [27.09.2004] [26.02.2004] [23.05.2003] [21.02.2003] [06.09.2001] [25.11.1999]


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Formelle Entscheide

14.06.2004 - Bundesgerichtsurteil i.S. ACTV (PDF, 61 kB, 26.07.2006)Auszug aus dem Bundsgerichtsurteil i.S. ACTV SA, Moutier, gegen Preisüberwacher sowie Rekurskommission für Wettbewerbsfragen

26.11.2001 - Décision incidente de la REKO-WEF en matière de ACTV (PDF, 21 kB, 26.07.2006)Décision incidente du 26 novembre 2001 en la cause ACTV SA, 2740 Moutier, contre le Surveillant des Prix, 3003 Berne, en matière d'abus de prix


Reden

Mediengespräch des Preisüberwachers - Cablecom (PDF, 49 kB, 14.11.2006)Einvernehmliche Regelung
gescheitert:
Wie es weitergehen soll

Letter of Intent - Anhang zum Referat Strahm (PDF, 55 kB, 14.11.2006)Abonnementspreis für das Grundangebot ab 2007
Klarstellung des Preisüberwachers gegenüber Cablecom (Letter of Intent)

https://www.preisueberwacher.admin.ch/content/pue/de/home/themen/infrastruktur/kabelfernsehen.html