Die Cablecom versorgt rund 1.3 Mio Haushalte in 700 Gemeinden der Schweiz mit Kabelfernsehen. Im Frühjahr 1999 hatte das Unternehmen die Einführung einer schweizweiten Einheitsgebühr von Fr. 24.- angekündigt. Dies wäre in vielen Versorgungsgemeinden gleichbedeutend mit massiven Preiserhöhungen gewesen. In der Folge ging bei der Preisüberwachung eine Vielzahl von Beanstandungen ein. Darin kritisierten die Meldenden zumeist, dass die Cablecom die neue Gebührenhöhe mit einem Leistungsausbau begründete, den die Abonnenten gar nicht wünschten. Insbesondere die Erhöhung der Zahl der Programme sowie der neu obligatorische Vollservice bis zur Steckdose wurden oft als nicht erwünschte Mehrleistung bzw. Zwangskonsum bezeichnet.
Die Untersuchung des Preisüberwachers ergab, dass eine Einheitsgebühr von monatlich Fr. 24.- nicht zu rechtfertigen ist. Zu diesem Ergebnis führten sowohl eine Analyse der geltend gemachten Kosten als auch Tarifvergleiche mit anderen Kabelfernsehunternehmen. In Verhandlungen gelang es nun, die vorgesehene Erhöhung deutlich zu reduzieren.
Gemäss der getroffenen einvernehmlichen Regelung werden die Gebühren nicht auf Fr. 24.- vereinheitlicht, sondern in eine Bandbreite von Fr. 17.- bis Fr. 22.- überführt. Konkret bedeutet dies, dass Abonnementspreise, welche am massgebenden Stichtag unter Fr. 17.- lagen, auf maximal Fr. 17.- angehoben werden dürfen. Gebühren, die über Fr. 22.- lagen, sind mit Wirkung per 1. Januar 2000 auf Fr. 22.- zu senken. Gebühren, die zwischen diesen Grenzen lagen, werden - abgesehen von erlaubten Rundungen - bis Ende 2001 auf jenem Stand eingefroren. Stichtag ist der 1. April 1999, für einzelne Netze der 1. Juli 1999. "Nur-Radio"-Hörer zahlen generell neu den ermässigten Preis von Fr. 14.- . Die vereinbarten Preisgrenzen gelten bis zum 31. Dezember 2001.
Die Bandbreite von Fr. 17.- bis Fr. 22.- versteht sich für ein sprachregional weitgehend gleiches Grundangebot an analogen und digitalen Radio- und Fernsehprogrammen inklusive Wartung des Kabelanschlusses bis zum Haus. Ein Zwang zum Abschluss eines Vollservice-Abonnements bis zur Steckdose besteht also nicht mehr.
Geltung hat sie für das ganze Cablecomnetz, mit Ausnahme des Balcab- und Sitelnetzes.
Bern, 25.11.1999
Werner Marti, Preisüberwacher
25.11.1999 - Kabelfernsehgebühren der Cablecom: Die vorgesehenen Preiserhöhungen müssen stark reduziert werden
Die Cablecom kann die Kabelfernsehgebühren nicht wie vorgesehen einheitlich auf Fr. 24.- erhöhen. Gemäss einer Vereinbarung mit dem Preisüberwacher darf das Kabelfernsehunternehmen die Gebühren lediglich in eine Bandbreite von Fr. 17.- bis maximal Fr. 22.- überführen.