24.11.2005 - Preisüberwacher reduziert die angekündigten Posttariferhöhungen

Die Posttarife steigen im nächsten Jahr nicht wie ursprünglich vorgesehen. Nach einer Intervention der Preisüberwachung verzichtet die Post auf einen wesentlichen Teil der Mitte 2005 ins Auge gefassten Posttariferhöhungen bei Briefpostsendungen zwischen 101 und 1000 Gramm. Dies ist das Resultat einer einvernehmlichen Regelung zwischen der Post und der Preisüberwachung, die ab April 2006 für drei Jahre gültig ist. Die Post verzichtet damit weitgehend auf eine Überwälzung der Mehrwertsteuer auf die Kunden von Postsendungen zwischen 101 und 1000 Gramm. In diesem Sortimentsbereich wird neu die Mehrwertsteuer erhoben, weil dieser ab 1. April 2006 nicht mehr zum steuerbefreiten Postmonopol gehört.

Die Preisüberwachung hat einzig bei Grossbriefen des Formats B4 und bei gewissen Massensendungen eine geringfügige Erhöhung der Schalterpreise zugestanden, um die bruchlose Tarifstruktur aufrechtzuerhalten: Weil Geschäftskunden die Mehrwertsteuer als sog. Vorsteuerabzug zurückfordern können, will man vermeiden, dass z.B. ein Geschäftsbrief von 90 Gramm teurer wird als einer mit 200 Gramm. Demgegenüber werden die schwereren Briefe (500 bis 1000 Gramm) preislich leicht gesenkt, und das preisgünstigere Format (Midibrief, 101 bis 250 Gramm) wird entgegen der früheren Absicht weiter geführt.

Für die Preisüberwachung waren zwei Faktoren massgeblich, die Tariferhöhungen nicht zu akzeptieren: Erstens erfreut sich die Post einer komfortablen Gewinnsituation, welche ihr die weitgehende Übernahme der Mehrwertsteuerlast von gegen 30 Mio. Franken erlaubt. Und zweitens soll der liberalisierte Sortimentsbereich von 101 bis 1000 Gramm von der bisherigen Mitfinanzierung der flächendeckenden Postinfrastruktur (sog. Infrastrukturbeitrag) rechnerisch befreit werden.

Der Sortimentsbereich von 101 bis 1000 Gramm, welcher gemäss Bundesratsbeschluss neu der Marktöffnung und dem Wettbewerb durch private Postanbieter untersteht, wird sehr häufig von Geschäftskunden mit ihren Massensendungen wie Katalogen, Broschüren etc. in Anspruch genommen. Für die meisten Geschäftskunden bleiben damit die Postversandtarife gleich oder sie sinken, weil sie die Mehrwertsteuer von der Steuerverwaltung als Vorsteuerabzug zurückfordern können. Bei Briefen bis zu 100 Gramm (Monopolbereich) bleiben alle Tarife unverändert.

Mit dieser ausgehandelten Posttarif-Regelung wird ein unnötiger Teuerungseffekt vermieden.

Bern, 24. November 2005

Rudolf Strahm, Preisüberwacher


Auskunft:
Rudolf Strahm, Tel. 031 322 21 02
Rafael Corazza, Tel. 031 322 21 03
Marcel Chavaillaz, Tel. 031 322 21 04

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