23.05.2003 - Kabelfernsehen: Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen weist die Beschwerde der ACTV SA gegen die Verfügung des Preisüberwachers ab

Die Gebühren von Fernsehen und Radio via Kabel im Raum Delémont Moutier bleiben tief. Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen hat die Beschwerde der ACTV SA gegen die Verfügung des Preisüberwachers vom 4. September 2001 abgewiesen. Dieser hatte die ACTV verpflichtet, ihre Abonnementsgebühren per 1. Januar 2002 von monatlich Fr. 23.70 auf Fr. 17.- (exkl. Mehrwertsteuer und Abgaben) zu senken.

Die Gebühren von Fernsehen und Radio via Kabel im Raum Delémont Moutier bleiben tief. Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen hat die Beschwerde der ACTV SA gegen die Verfügung des Preisüberwachers vom 4. September 2001 abgewiesen. Dieser hatte die ACTV verpflichtet, ihre Abonnementsgebühren per 1. Januar 2002 von monatlich Fr. 23.70 auf Fr. 17.- (exkl. Mehrwertsteuer und Abgaben) zu senken.

Damit hat die Rekurskommission erstmals materiell über eine Verfügung des Preisüberwachers in Sachen Abonnementsgebühren eines Kabelnetzbetreibers entschieden. Sie hat sowohl die Zuständigkeit des Preisüberwachers bejaht, als auch seine Preisbeurteilung gestützt.

Fernseh- und Radiokonsumenten im Raum Delémont/Moutier bezahlen seit der Verfügung des Preisüberwachers für ihren Kabelanschluss deutlich weniger als zuvor. Die Antennes Collectives de Télévision SA (ACTV) mit Sitz in Moutier versorgt im Raum Delémont/Moutier sowie in St. Ursanne und Courtedoux in insgesamt 15 Gemeinden gut 12'000 Abonnentinnen und Abonnenten als Alleinanbieterin mit 16 Radio- und 24 Fernsehprogrammen. Gestützt auf eine offizielle Eingabe der Stadt Delémont und auf Beanstandungen Privater hat der Preisüberwacher die Abonnementsgebühren der ACTV eingehend überprüft. Die detaillierte Kostenanalyse ergab, dass die Gebührenhöhe von monatlich Fr. 23.70 deutlich überhöht war. Gemäss der erlassenen Verfügung betragen die Abonnementsgebühren seit 1. Januar 2002 monatlich Fr. 17.- anstatt Fr. 23.70 (exkl. Mehrwertsteuer, Urheberrechtsentschädigung und Bakom-Abgabe). Die Preise gelten bis Ende 2004.

Den Entscheid der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen kann die ACTV mit Beschwerde innert 30 Tagen an das Bundesgericht weiterziehen.

Bern, 23. Mai 2003

Werner Marti, Preisüberwacher



Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen wird ihren Entscheid Anfang nächster Woche unter www.reko.admin.ch publizieren.

https://www.preisueberwacher.admin.ch/content/pue/de/home/dokumentation/medieninformationen/medienmitteilungen/2003/23-05-2003---kabelfernsehen--die-rekurskommission-fuer-wettbewer.html