15.11.1994 - Mehrwertsteuer (MWSt)

Beschränkte Preiswirkung Grundsätze des Preisüberwachers zur Überwälzung der MWSt auf die Preise Der Preisüberwacher ruft die Unternehmen auf, höchstens die aus der Einführung der MWSt entstehenden Mehrkosten auf ihre Kunden zu überwälzen. Diese Zusatzkosten liegen in den meisten Fällen deutlich unter den nominellen MWST-Sätzen von 6.5% und 2%. Er macht die Konsumenten darauf aufmerksam, dass sie bezüglich der Überwälzung der neuen Steuer einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Unternehmen ausüben können. Der Preisüberwacher veröffentlicht auch einige Grundsätze, deren Befolgung den Wechsel von der WUSt zur MWSt erträglicher machen sollte. Er sorgt für die Einhaltung dieser Prinzipien in den ihm unterstellten Bereichen (Kartelle und kartellähnliche Organisationen).

Mit der Einführung der MWSt nimmt die Steuerzahllast der Unternehmen zu. Die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges und das Verschwinden der "taxe occulte" führt dagegen zur Senkung gewisser Betriebskosten. Somit steigen die Gesamtkosten der Unternehmen normalerweise weniger, höchstens aber im gleichen Ausmass wie der zu entrichtende nominelle MWST-Satz. Die Auswirkungen auf die Preise hangen schliesslich sowohl vom Verhalten der Anbieter und Nachfrager als auch von den vorherrschenden Wettbewerbsverhältnissen ab: Die Unternehmen entscheiden, ob sie die infolge des Wegfalls der "taxe occulte" realisierbaren Kostensenkungen in die Preiskalkulation einbeziehen und demnach ihren Kunden nur die effektive Zusatzbelastung aus dem Steuersystemwechsel in Rechnung stellen oder ob sie ihre Preise einfach um den neuen gesetzlichen Steuersatz erhöhen wollen. Durch sorgfältige Preisvergleiche und Wahl derjenigen Firma, welche die MWSt im geringsten Ausmass überwälzt, können die Konsumenten das Verhalten der Unternehmen massgeblich beeinflussen. Bei funktionierender Konkurrenz entscheidet der Markt über das Ausmass der Steuerüberwälzung. In manchen Fällen werden sich die Unternehmen gezwungen sehen, einen Teil der zusätzlichen Steuerzahllast selber zu tragen, um dadurch dem Risiko von Kundenverlusten vorzubeugen.

Der Preisüberwacher greift bei fehlendem Wettberwerb, d.h. im Fall der Preisfestsetzung durch Kartelle oder kartellähnliche Organisationen, ein. Er stützt sich auf folgende Grundsätze:

  • Die Überwälzung der MWSt auf die Kunden ist keine Verpflichtung. Jede Unternehmung entscheidet selber und handelt gemäss den Möglichkeiten, welche die Wettbewerbsverhältnisse zulassen. Es ist demzufolge gut möglich, dass sich ein Unternehmen dazu entschliesst, einen Teil oder sogar die ganze zusätzliche Steuerzahllast selber zu tragen. Die Konsumenten ihrerseits sind aufgefordert mittels sorgfältiger Preisvergleiche sowie unter Ausnutzung der bestehenden Konkurrenzverhältnisse auf das Verhalten der Unternehmen Einfluss zu nehmen.
  • Der Steuersystemwechsel hat eine Senkung der Produktionskosten der Unternehmen zur Folge. Demzufolge dürfen im Falle der Überwälzung der MWSt nur die effektiven Mehrkosten aus dem Systemwechsel an die Kunden weitergegeben werden.
  • Der Wettbewerb soll nicht durch Preiserhöhungsempfehlungen von Dachverbänden betreffend durchzuführender Preiserhöhungen beeinträchtigt werden.
  • Tragen die Lieferanten die ganze oder einen Teil der zusätzlichen Steuerbelastung selbst, so sind diese Preisermässigungen ganz oder teilweise an die Konsumenten weiterzugeben.
  • Die Kostenstruktur der Unternehmen weist sowohl von Branche zu Branche als auch innerhalb einer Branche grosse Unterschiede auf. Die Berechnung der durch die Einführung der MWSt effektiv entstehenden Zusatzkosten muss deshalb von jedem Unternehmen individuell vorgenommen werden.

Die Überwälzung der MWST stellt gegenwärtig ein Schwerpunktthema in der Arbeit des Preisüberwachers dar.

Bern, 15.11.1994

Der Preisüberwacher

https://www.preisueberwacher.admin.ch/content/pue/de/home/dokumentation/medieninformationen/medienmitteilungen/1994-1999/15-11-1994---mehrwertsteuer--mwst-.html