10.06.1999 - Spitalzusatzversicherungen der Visana: Der Preisüberwacher schliesst seine Analyse ab

Die Prämienerhöhungen bei der Spitalzusatzversicherung der Visana können nicht als missbräuchlich bezeichnet werden. Zu diesem Schluss kommt der Preisüberwacher nach Abschluss seiner Analyse. Die massiven Prämienerhöhungen von Anfang dieses Jahres haben zum einen Visana spezifische Ursachen, zum anderen systembedingte.

Als die Visana im Herbst letzten Jahres massive Prämienerhöhungen bei der Spitalzusatzversicherung ankündigte, wandten sich zahlreiche Versicherte mit der Bitte um eine Überprüfung an den Preisüberwacher. Bei den Meldenden handelte es sich vorwiegend um Versicherte im Rentenalter, die kaum mehr die Möglichkeit haben, bei einer anderen Versicherung eine Spitalzusatzversicherung abzuschliessen. Aus diesem Grunde unterzog der Preisüberwacher die Prämienerhöhungen einer eingehenden Überprüfung.

Bereits die Zwischenergebnisse Ende letzten Jahres deuteten daraufhin, dass kaum von einem Preismissbrauch im Sinne des Preisüberwachungsgesetzes gesprochen werden kann. Da aber Unsicherheiten bezüglich der Anzahl Kündigungen und der effektiven Versichertenbestände bestanden, konnte der Preisüberwacher seine Analyse erst in diesem Jahr abschliessen. Jetzt hat sich bestätigt, dass die Prämienerhöhungen auf Anfang 1999 nicht als missbräuchlich bezeichnet werden können:

Hauptgrund für die Erhöhungen ist der Wechsel vom Solidaritätsprinzip zum Prinzip der Risikogerechtigkeit im Bereich der privaten Zusatzversicherung. Gemäss einem Grundsatzurteil des Bundesgerichts vom Mai 1998 dürfen die Versicherer bei der Festlegung der Prämien der Zusatzversicherung aufs Alter der Versicherten abstellen und müssen die vor 1996 zurückgelegte Versicherungszeit nicht berücksichtigen. Im übrigen hat die Analyse ergeben, dass die von der Visana für das Jahr 1999 getroffenen Annahmen betreffend Kostenentwicklung plausibel sind und dass die verwendete Berechnungsmethode korrekt ist.

Ob die Prämienerhöhungen rechtmässig sind, wird letztlich aber die Eidg. Rekurskommission für die Aufsicht über die Privatversicherung zu entscheiden haben. Bei ihr sind noch Rekurse gegen die Genehmigung der Tarife durch das Bundesamt für Privatversicherungswesen hängig.

Bern, 10.6.2000

Werner Marti, Preisüberwacher

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