09.09.1994 - Einigung zwischen dem Preisüberwacher und der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft

Zahnärzte verzichten auf Mindestpreise Die Schweizerische Zahnärztegesellschaft (SSO) wird inskünftig ihren Mitgliedern keine Mindestpreisvorschriften mehr machen. Die Auflösung dieses Preiskartells ist die Antwort der SSO auf die Forderung des Preisüberwachers, den Mindesttaxpunktwert für Privatpatienten wesentlich zu reduzieren. Den Zahnärztinnen und Zahnärzten eröffnen sich damit neuerdings gegen unten unbeschränkte Preisspielräume. Mit der nun getroffenen Lösung ist auch sichergestellt, dass durch den Uebergang vom alten zum neuen Tarif kein Zahnarzt zu einer Tariferhöhung gezwungen wird. Nach Einschätzung des Preisüberwachers wird sich die neue Situation preis- und kostendämpfend auswirken. Der Preisüberwacher erwartet von den Zahnärzten, dass sie die neue Preisfreiheit nutzen und von den Patientinnen und Patienten, dass sie sich ihrerseits kritisch und wettbewerbsgerecht verhalten.

In diesem Frühling war ein völlig überarbeiteter Tarif für den Bereich der eidgenössischen Sozialversicherungen in Kraft getreten. Der neue Sozialversicherungstarif (sog. SUVA-Tarif) liegt rund 20 Prozent über dem alten Tarif. Parallel dazu setzte die SSO auch für die Privatpatienten (Selbstzahler) einen neuen Tarif in Kraft. Da der Privattarif auf dem Sozialversicherungstarif basiert, musste auch für die Privatpatienten eine markante Mehrbelastung befürchtet werden. Der Preisüberwacher unterzog aus diesem Grunde den neuen Privattarif einer Ueberprüfung. Diese Untersuchung ergab, dass durch die Anwendung des neuen Mindesttaxpunktwertes ausgerechnet preisgünstige Zahnärzte beim Uebergang vom alten zum neuen Tarif zu einer Erhöhung gezwungen werden. Eine Tariferhöhung und Mehrbelastung für die Patienten drohte auch durch die Anwendung der Referenztaxpunktwerte, die die SSO ihren Mitgliedern als Behelf für einen angeblich kostenneutralen Uebergang vom alten Tarif zum neuen Tarif empfahl. Der Preisüberwacher forderte aus diesem Grunde von der SSO eine Reduktion des Mindesttaxpunktwertes von Fr. 2.80 auf höchstens Fr. 2.45 sowie eine Annullierung der zu hohen Referenzwerte. Als Reaktion auf die Forderungen des Preisüberwachers hat die SSO ihren Mindesttaxpunktwert nun gänzlich abgeschafft und Ihre empfohlenen Referenzwerte annulliert. Zum Schutz der Konsumenten beibehalten wird die SSO dagegen den Maximaltaxpunktwert. Zudem wird sie die Tarifposition "versäumte Sitzung" um 25 Prozent reduzieren und verschiedene preisrelevante Anpassungen in der Wegleitung zum Tarif vonehmen.

Auf Wunsch des Preisüberwachers werden die Zahnärztinnen und Zahnärzte ferner das Rechnungsformular inskünftig wesentlich transparenter gestalten. Neuerdings werden die Zahnärzte in der Rechnung die Bezeichnung der einzelnen zahnärztlichen Leistungen, deren Anzahl und die dafür in Rechnung gestellten Taxpunkte und den Taxpunktwert anzugeben haben. Damit können die Patienten ihre Rechnungen inskünftig nachprüfen und mit Rechnungen und Offerten anderer Zahnärzte vergleichen. Die Abschaffung der Mindestpreise, die vergrösserten Preisspielräume und die verbesserte Transparenz dürften in einem wichtigen Teilbereich des traditionell stark reglementierten Gesundheitsmarktes zu einer wesentlichen Verbesserung der Wettbewerbs- und Preissituation führen.

Bern, 9.9.1994

Der Preisüberwacher

https://www.preisueberwacher.admin.ch/content/pue/de/home/dokumentation/medieninformationen/medienmitteilungen/1994-1999/09-09-1994---einigung-zwischen-dem-preisueberwacher-und-der-schw.html