04.02.1998 - Der Preisüberwacher zum geplanten Pharma-Deal

Keine Geschenke zulasten von Konsumenten und Prämienzahlerinnen An der gestrigen Informationsveranstaltung des BSV zum Abschluss der Verhandlungsgespräche über geplanten Pharma-Deal hat der Preisüberwacher das BSV aufgefordert, den von der Pharmabranche vorgeschlagenen Medikamentenpreis-Deal abzulehnen. Stattdessen sollen die Preissenkungen wie in den gesetzlichen Grundlagen vorgesehen durchgeführt werden. Nach Meinung des Preisüberwachers gibt es keinen Grund, einer bestimmten Branche innerhalb des Gesundheitswesens auf dem Hintergrund einer konzertierten Beschwerdeflut Geschenke - in dreistelliger Millionenhöhe - zu machen und die seit langem überrissenen Preise auf einem nach wie vor überhöhten Niveau zu zementieren.

Auf den 1. Januar 1996 sind nach langen Vorbereitungsarbeiten neue Verordnungsbestimmungen in Kraft getreten, die u. a. im Detail regeln, wie die überhöhten Preise bei kassenpflichtigen Altmedikamenten korrigiert werden sollen. Sie sehen vor, dass der Preis für ein Medikament in der Schweiz nicht über dem Durchschnittspreis in den drei europäischen Höchstpreisländern – Niederlande, Deutschland, Dänemark - liegen soll. Ausserdem darf er nicht höher sein als die Preise vergleichbarer Medikamente im Inland. Die Verordnungen halten fest, wann welche Medikamente einer Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls zu senken sind: Medikamente mit SL-Einführungsjahr 1965 und älter wurden per 15. September 1996, jene der Jahrgänge 1966 bis 1973 per 15. September 1997 korrigiert. Auf den 15. September 1998 werden die Jahrgänge 1974 bis 1980 und ein Jahr später jene bis und mit Jahrgang 1984 fällig.

Nachdem vorerst die neuen Verordnungen von der Branche akzeptiert worden waren, kündigte sie im Hinblick auf die Bereinigung der zweiten Tranche massiven Widerstand an, als sich das ganze Ausmass der nötigen Altlastenkorrektur abzeichnete. Sie begegnete den verordnungskonformen Preissenkungsverfügungen des BSV mit einer Beschwerdeflut und bot gleichzeitig deren Rückzug an, wenn die fälligen Korrekturen nicht oder nur eingeschränkt gemacht würden. Konkret verlangt die Branche u. a. generelle Senkungsnachlässe, die zudem bei stark überhöhten Preisen besonders hoch ausfallen sollen.

Die von der Branche geforderten Zugeständnisse stutzen das Senkungspotential des Auslandspreisvergleiches auf gut die Hälfte zusammen, Dies ist für den Preisüberwacher völlig inakzeptabel. Besonders störend ist die vorgeschlagene "Rabattstaffel", die die Preise der Altmedikamente generell auf deutlich überhöhtem Niveau zementiert und gerade jene noch bevorzugt, die bis heute am weitesten über dem europäischen Preisniveau lagen.

Die Branche knüpft das Angebot im übrigen an weitere Bedingungen, kann aber umgekehrt keine Garantien zur Umsetzung abgeben und auch die schweren juristischen Bedenken nicht entkräften. Nach Meinung des Preisüberwachers gibt es keinen Grund, einer bestimmten Branche innerhalb des Gesundheitswesens Geschenke zu machen. Der Preisüberwacher lehnt denn auch das Angebot der Branche mit aller Entschiedenheit ab und fordert das BSV auf, die Preissenkungen gestützt auf die Verordnungen im vollen Umfang und im vorgesehenen Rhythmus durchzuführen.

Im Rahmen der Verhandlungen war verschiedentlich von einem 220-Millionen-Angebot die Rede. Bei näherer Betrachtung stellte sich heraus, dass die behauptete 220-Millionen-Einsparung pro Jahr auf völlig unrealistischen Umsatzannahmen beruht, weder sofort noch garantiert eintritt und Auswirkungen von Massnahmen mit einrechnet, die ohnehin bereits ergriffen wurden oder verpflichtend vorgesehen sind.

Bern, 4.2.1998

Werner Marti, Preisüberwacher

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