Welche Preise können vom Preisüberwacher überprüft werden?

Hier finden Sie Informationen zum Anwendungsgebiet des Preisüberwachungsgesetzes.

Der Preisüberwacher ist generell dort für eine Preisbeurteilung zuständig, wo sich die Preise nicht im freien Wettbewerb gebildet haben, sondern durch eine marktmächtige Unternehmung, ein Kartell oder den Staat festgesetzt worden sind. Diese Voraussetzungen sind vor allem im Bereich des Gesundheitswesens sowie im Infrastrukturbereich häufig erfüllt. Zu erwähnen sind namentlich die Tarife der Spitäler und Pflegeheime, die Ärztetarife, die Medikamentenpreise und im Infrastrukturbereich die Tarife für Gas, Wasser, Abwasser und Abfall sowie Tarife für die Telekommunikation, das Kabelfernsehen, die Post oder den öffentlichen Verkehr.

Wenn die Preise bereits durch einen speziellen Preisregulator überwacht werden wie z. B. im Telekom- oder im Strombereich oder wenn die Preise wie beispielsweise bei den Gebühren der SRG oder bei den Notariatstarifen durch eine politische Behörde festgesetzt oder genehmigt werden, verfügt der Preisüberwacher über ein gesetzliches Empfehlungsrecht. In den übrigen Fällen hat er eine eigene Entscheidkompetenz.

https://www.preisueberwacher.admin.ch/content/pue/de/home/dienstleistungen/preisbeanstandungen-und-mitteilungen-an-die-preisueberwachung/welche-preise-koennen-vom-preisueberwacher-ueberprueft-werden-.html