Bitte verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie vermuten, dass die Beibehaltung oder Erhöhung des Preises eines Produkts oder einer Dienstleistung missbräuchlich sei.

Hinweis: Der Preisüberwacher ist generell dort für eine Preisbeurteilung zuständig, wo sich die Preise nicht im freien Wettbewerb gebildet haben, sondern durch eine marktmächtige Unternehmung, ein Kartell oder den Staat festgesetzt worden sind. Nähere Angaben zum Anwendungsbereich des Preisüberwachungsgesetzes finden Sie hier.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Meldung in anonymisierter Form im Rahmen der Informationstätigkeit der Preisüberwachung (Art. 4 Abs. 3 PüG) veröffentlicht werden kann. 

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(* zwingend auszufüllen) 

https://www.preisueberwacher.admin.ch/content/pue/de/home/dienstleistungen/preisbeanstandungen-und-mitteilungen-an-die-preisueberwachung/preisbeanstandung.html