03.03.2006 - Preisüberwacher senkt erstmals Strom-Durchleitungsgebühren im Fall der BKW FMB Energie AG

Die BKW FMB Energie AG senkt auf Betreiben des Preisüberwachers ab sofort ihre bisher überhöhten Durchleitungsgebühren für Elektrizität (Netznutzungsentschädigung). Die Stadt Interlaken erhält für letztes Jahr 467'000 Franken an zu viel erhobenen Netznutzungsentgelten von der BKW zurückerstattet und profitiert auch dieses Jahr gleichviel von der Senkung. Die generelle Senkung der BKW-Netznutzungsentgelte wird durchschnittlich 11,3 Prozent beziehungsweise mindestens 30 Millionen Franken pro Jahr betragen. Dies ist der erste Fall einer Preisprüfung von Netznutzungsentgelten, der in der Schweiz vom Preisüberwacher verbindlich zugunsten der Stromkunden geregelt wird.

Der Preisüberwacher hat mit der BKW FMB Energie AG eine einvernehmliche Regelung zur Herabsetzung der Netznutzungsentschädigungen (oder Durchleitungsgebühren) in ihrem gesamten Elektrizitätsnetz abgeschlossen. Diese kam nach recht aufwändiger Prüfungen zustande. Ausgelöst wurden sie durch Preisbeschwerden der Stadtwerke Interlaken, Biel und Thun Ende 2004. Wäre die einvernehmliche Regelung nicht zustande gekommen, hätte die Preisüberwachung von ihrer Kompetenz Gebrauch gemacht, die Durchleitungstarife der BKW mit einer Preisverfügung herabzusetzen.

Die nun vorliegende einvernehmliche Regelung für die Jahre 2006 und 2007 sieht folgende Tarifherabsetzungen vor:

  • Generell werden die Netznutzungsentschädigungen der BKW FMB Energie AG im laufenden Jahr um durchschnittlich 11,3 Prozent beziehungsweise um mindestens 30 Millionen Franken jährlich herabgesetzt. Diese Senkung wird voraussichtlich teilweise kompensiert durch steigende Energiepreise, so dass es netto zu einer Preissenkung von jährlich rund 20 Millionen Franken kommen wird.
  • Die Industriellen Betriebe Interlaken (IBI), die bereits auf das Jahr 2005 einen separaten Netznutzungstarif und einen freien Elektrizitätsbezug verlangt hatten, erhalten für das Jahr 2005 rückwirkend einen Betrag von 467'000 Franken wegen zu hoch verrechneter Durchleitungsgebühren der BKW zurückerstattet. Der Stromdurchleitungstarif für die Jahre 2006 und 2007 liegt 16,6 Prozent unter dem ursprünglich verlangten.
  • Die Elektrizitätswerke der Städte Biel und Thun, die ebenfalls Preisbeschwerde gegen die BKW erhoben hatten, profitieren ab diesem Jahr von den vereinbarten Tarifreduktionen bei der Netznutzungsentschädigung. Anders als Interlaken hatten sie seinerzeit keine separate Rechnungsstellung für die Durchleitung verlangt.

Bisher lagen die Elektrizitätspreise im Versorgungsgebiet der BKW (hauptsächlich Kantone Bern und Jura) deutlich über dem deutschschweizerischen Durchschnitt. Wie stark nun die Kleinkunden und Haushalte von dieser Preissenkung auf der höheren Netzebene sichtbar profitieren werden, hängt von der Weitergabe dieser Senkung durch die lokalen Verteilwerke an ihre Kunden ab.

Es handelt sich bei dieser einvernehmlichen Regelung um die erstmalige Festsetzung der Netznutzungstarife eines unabhängigen Stromversorgungsunternehmens in der Schweiz. Eine solche Senkung der Netznutzungsentgelte ist nicht nur wichtig wegen der kostenmässigen Entlastung der Strombezüger, sondern sie eröffnet den Gemeindewerken und Grosskunden jeweils auch die Möglichkeit, vom Recht Gebrauch zu machen, die Elektrizität bei einem Fremdanbieter zu beziehen (Third Party Access). Hohe Netznutzungsentschädigungen können prohibitiv wirken. Durch deren Senkung wird der Zugang zu anderen Stromlieferanten und damit die Marktöffnung erleichtert.

Rund 60 Prozent des Preises von Haushaltstrom besteht in Kosten der Netznutzungsentschädigungen auf allen Spannungsebenen. Ungeachtet des Liberalisierungsgrades im Strommarkt bleiben die Netze ein natürliches Monopol, und deshalb ist zur Vermeidung von Monopolrenten ein Preisregulator resp. die Preisüberwachung unabdingbar.

Der Preisüberwacher wird auch in anderen Fällen einen vermuteten Preismissbrauch bei Netznutzungstarifen untersuchen und gegebenenfalls intervenieren. Er hat bereits Anfang Jahr eine Empfehlung an die Genfer Regierung zu den Netznutzungsentgelten der SIG gerichtet. Den lokalen Elektrizitätsversorgungsunternehmen in anderen Netzregionen wird empfohlen, bei ihrem Elektrizitätszulieferer Netznutzungstarife anzufordern, um eine bessere Preistransparenz und so Kostenoptimierungsmöglichkeiten zu erhalten.

Bern, 3. März 2006

Rudolf Strahm, Preisüberwacher

Auskunft:
Rudolf Strahm, Tel. 031/322 21 01 / 079 689 51 01
Rafael Corazza, Tel. 031/322 21 03
Stefan Burri, Tel. 031/325 40 62

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