06.09.2001 - Preisüberwacher setzt die Abonnementsgebühren eines regionalen Kabelnetzbetreibers mit Verfügung herab

Fernseh- und Radiokonsumenten im Raum Delémont/Moutier sollen künftig für ihren Kabelanschluss deutlich weniger bezahlen. Der Preisüberwacher hat die Antennes Collectives de Télévision SA angewiesen, ihre Abonnementsgebühren per 1. Januar 2002 von monatlich Fr. 23.70 auf Fr. 17.- (exkl. Mehrwertsteuer und Abgaben) zu reduzieren. Damit hat der Preisüberwacher erstmals die Abonnementsgebühren eines Kabelnetzbetreibers mit förmlicher Verfügung herabgesetzt.

Die Antennes Collectives de Télévision SA (ACTV) mit Sitz in Moutier versorgt im Raum Delémont/Moutier sowie in St. Ursanne und Courtedoux in insgesamt 15 Gemeinden gut 12'000 Abonnentinnen und Abonnenten als Alleinanbieterin mit 16 Radio- und 24 Fernsehprogrammen. Gestützt auf eine offizielle Eingabe der Stadt Delémont und auf Beanstandungen Privater hat der Preisüberwacher die Abonnementsgebühren der ACTV eingehend überprüft.

Die detaillierte Kostenanalyse ergab, dass die aktuelle Gebührenhöhe von monatlich Fr. 23.70 deutlich überhöht ist. Der Preisüberwacher strebte deshalb mit der ACTV eine einvernehmliche Lösung an, welche eine substanzielle Gebührensenkung beinhaltet. Da trotz langwierigen Verhandlungen keine einvernehmliche Regelung erzielt werden konnte, musste der Preisüberwacher den festgestellten Preismissbrauch schliesslich mittels Verfügung beseitigen. Gemäss der erlassenen Verfügung müssen die Abonnementsgebühren per 1. Januar 2002 von monatlich Fr. 23.70 auf Fr. 17.- (exkl. Mehrwertsteuer, Urheberrechtsentschädigung und Bakom-Abgabe) reduziert werden. Die neuen Preise gelten für 3 Jahre. Mehrwertsteuer, Urheberrechtsentschädigung und Bakom-Abgabe inbegriffen werden Konsumentinnen und Konsumenten neu monatlich Fr. 20.50 zu bezahlen haben (bisher Fr. 28.-).

Den Entscheid des Preisüberwachers kann die ACTV mit Beschwerde innert 30 Tagen an die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen weiterziehen. In letzter Instanz müsste gegebenenfalls das Bundesgericht entscheiden. Es handelt sich um den ersten formellen Entscheid des Preisüberwachers im Kabelnetzbereich. Dem Entscheid kommt für diesen Markt und für netzgebundene Infrastrukturen überhaupt erhebliche Bedeutung mit präjudizierender Wirkung zu.

Berne, 6.9.2001

Werner Marti, Preisüberwacher

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