Der Preisüberwacher fordert seit Jahren eine Senkung der gegenüber dem Ausland überhöhten Schweizer Medikamentenpreise. Gestützt auf diese Forderung sind auf Anfang dieses Jahres neue Preisvergleichsregeln in Kraft getreten. Gemäss den neuen Verordnungsbestimmungen müssen die Aufnahmebedingungen 15 Jahre nachdem die Präparate in die SL aufgenommen und kassenzulässig wurden vom BSV überprüft und die Medikamente insbesondere auch einem Auslandpreisvergleich unterzogen werden. Ergibt die Überprüfung, dass der Preis zu hoch ist, so ist gemäss den neuen Regeln eine Preissenkung anzuordnen.
Von den verfügten Preissenkungen hat der Preisüberwacher mit Genugtuung Kenntnis genommen. Die Preiserhöhungen, die zum Teil sehr massiv ausgefallen sind, können hingegen nicht einfach hingenommen werden. Für den Preisüberwacher stellt sich die Frage, ob diese Erhöhungen im Einklang mit den relevanten Verordnungsbestimmungen stehen. Störend ist zudem, dass die Preiserhöhungen sofort in Kraft treten können, während viele Preissenkungen durch Rekurse vorderhand blockiert sind.
Der Preisüberwacher hat vom BSV jetzt verlangt, dass ihm die erhöhten Medikamentenpreise zur Begutachtung vorgelegt werden. Sollte sich bestätigen, dass die Erhöhungen nicht gerechtfertigt sind, wird der Preisüberwacher entsprechende Korrekturen beantragen. Er erwartet zudem, dass die Behandlung der weiteren Tranchen beschleunigt wird, so dass die erwarteten Preissenkungen und Kosteineinsparungen baldmöglichst realisiert werden können.
Bern, 2.10.1996
Werner Marti, Preisüberwacher
Stellungnahme des Preisüberwachers Der Preisüberwacher wird die vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) kürzlich bewilligten Erhöhungen von Medikamentenpreisen überprüfen. Zudem erwartet er eine beschleunigte Überprüfung aller Präparate, die seit länger als 15 Jahre auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind.